Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung des MEI ENERGY in Mühldorf-Süd (Stand 01.05.2021)
§ 1 Wann und wie ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten (Fälligkeit)?
a) Das Mitglied kann wählen, ob der Monatsbeitrag zum 01. oder zum 15. eines Monats zu entrichten ist.
b) Die Entrichtung erfolgt mittels unwiderruflichen SEPA-Lastschrifteinzugs. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist.
§ 2 Was sind die Folgen verspäteter bzw. unterbliebener Beitragsentrichtung?
a) Ist die Abbuchung zum gewählten Fälligkeitstag nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Ist der Teilnehmer mit mehr als 2 Monatsraten im Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
b) MEI ENERGY behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer Rechtsverfolgung.
c) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist das Studio berechtigt, seine Leistungen einzustellen.
§ 3 Sind zusätzliche Kosten /Gebühren neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen?
a) Bei der Anmeldung wird eine sofort zu entrichtende einmalige Aktivierungsgebühr erhoben.
b) Für jedes Jahr der Mitgliedschaft ist eine sog Servicepauschale von 30,00 € zu zahlen.
§ 4 Wie ist der Zutritt zum MEI ENERGY in Mühldorf-Süd?
a) Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss ein Zutrittsmedium (Transponder oder Chipkarte). Alternativ kann für den Zugang auch der QR-Code der MySports-App verwendet werden.
b) Das Mitglied verpflichtet sich das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Falle eines Verstoßes dagegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung von 150,00 Euro.
§ 5 Welche Pflichten hat ein Mitglied?
a) Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
b) Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
c) Das Mitglied erkennt die ausgehängte Studio-Ordnung als verbindlich an. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 6 Wie lange läuft der Vertrag (Vertragsdauer und –verlängerung)?
a) Die Laufzeit des Vertrages wird bei Vertragsabschluss vereinbart (Erstlaufzeit).
b) Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft ohne Kündigung (§ 7 Abs. 1) stillschweigend max. um ein weiteres Jahr.
§ 7 Wann und in welcher Form kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?
a) Das Vertragsverhältnis kann vor Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, um eine Vertragsverlängerung auszuschließen.
b) In der vereinbarten Erstlaufzeit kann bei einem Wohnortwechsel (Entfernung > 30km zum nächsten MEI ENERGY Studiostandort) die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
c) Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
d) MEI ENERGY hat das jederzeitige außerordentliche Kündigungsrecht insbesondere bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie gegen die Studio-Ordnung.
e) Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Eine Kündigung hat schriftlich in Briefform zu erfolgen und ist mit Original Unterschrift zu versehen. Kündigungen per E-Mail sind ungültig.
§ 8 Wann kann die Mitgliedschaft ausgesetzt oder ruhend gestellt werden?
Die Mitgliedschaft kann bei mit ärztlichem Attest nachgewiesener Schwangerschaft und Krankheit, welche nicht zu Beginn der Mitgliedschaft bestanden hat, jeweils ab 4 Wochen Dauer sowie bei Verpflichtung /Einberufung zur Bundeswehr für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne der Aussetzung. Für die Aussetzung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Was sind die Öffnungszeiten?
a) Die Öffnungszeiten von MEI ENERGY werden per Aushang bekannt gegeben. Dabei werden auch die Nutzungszeiten der Nassbereiche geregelt. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Öffnungs- und Nutzungszeiten.
b) MEI ENERGY behält sich vor, für Instandhaltungsmaßnahmen das Studio für insgesamt eine Woche pro Jahr zu schließen.
c) Fällt ein Trainingstag auf einen Feiertag, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Vergütung dieses ausgefallenen Trainingstags, wenn das Studio geschlossen ist. Dasselbe gilt für den Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sowie für eine Schließung aus Gründen höherer Gewalt, welche eine Leistungserbringung unmöglich macht.
§ 10 In welchen Fällen haftet das MEI ENERGY?
a) Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung und von Wertgegenständen wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des MEI EINERGY zurückzuführen. Eine Haftung des MEI EINERGY für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch fahrlässige Pflichtverletzung des MEI EINERGY oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Das Mitglied erklärt, dass es keine Leiden, Lungenkrankheiten oder sonstigen organischen Krankheiten hat, die ein Training verbieten. Im Zweifelsfall hat es einen Arzt vor Aufnahme des Trainings zu konsultieren.
§ 11 Dürfen Minderjährige einen Mitgliedschaftsvertrag abschließen?
a) Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft im MEI ENERGY erwerben.
b) Der Erziehungsberechtigte haftet für die Einziehung der fälligen Zahlungen.
§ 12 Wo ist der Gerichtsstand?
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Mühldorf am Inn.
§ 13 Kann man einen Vertrag online abschließen?
a) Wenn das Mitglied mit MEI ENERGY einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Bestätigt das Mitglied die Anmeldung, erklärt somit das Mitglied seine Zustimmung, dass die Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen. Vor finaler Bestätigung werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und das Mitglied hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von MEI ENERGY per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“).
b) Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit MEI ENERGY abgeschlossen haben, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
§ 14 Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
MEI ENERGY verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds. Die bei Vertragsschluss erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zweckbestimmt zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird eingehalten. Auf die Ausführungen in der Datenschutzerklärung wird verwiesen.
§ 15 Wird das Studio videoüberwacht?
MEI ENERGY wird im Außen-, Eingangs- und Trainingsbereich videoüberwacht. Auf die Ausführungen in der Datenschutzerklärung wird verwiesen.
§ 16 Was sind die Folgen der Nichtigkeit eines Teils dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen?
Eine Nichtigkeit eines Teils dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen führt nicht zu deren Gesamtnichtigkeit.